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Planung auch im kleinen

Historisches Fusswegnetz reaktiviert

Historischer Weg und Ackrraine

Für den Kanton Thurgau stellte sich die Notwendigkeit, den kantonalen Richtplan um ein Thema "Fuss- und Wanderwege" zu erweitern. Das Bundesgesetz über die Fuss- und Wanderwege (FWG) schreibt dies vor; zugleich müssen auch historisch bedeutsame Wege erhalten werden.

Richtplan TG Fusswege

Ein Konflikt zwischen Erhaltung und Nutzung konnte elegant durch ein angepasstes Konzept umgangen werden: Aufgrund der hervostechenden Merkmale des historischen Fusswegnetzes eignet sich dieses per se ausgezeichnet auch für eine moderne Nutzung als Wanderwegnetz oder für Fusswegverbindungen.
Der Kartenausschnitt zeigt lineare und flächige Wegobjekte im Richtplan.

Fuss- und Wanderwegnetz TG

Es ergab sich auch eine recht gute Übereinstimmung zwischen dem bestehenden Wanderwegnetz und den neuen Wegen. Dennoch ist ersichtlich, dass die Abstützung auf historische Wege auch im gut erschlossenen Thurgau noch neue, attraktive Wanderwege bieten kann.

Legende FWG

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