Historisches Fusswegnetz reaktiviert
Für den Kanton Thurgau stellte sich die Notwendigkeit, den kantonalen Richtplan um ein Thema "Fuss- und Wanderwege" zu erweitern. Das Bundesgesetz über die Fuss- und Wanderwege (FWG) schreibt dies vor; zugleich müssen auch historisch bedeutsame Wege erhalten werden.
Ein Konflikt zwischen Erhaltung und Nutzung konnte elegant
durch ein angepasstes Konzept umgangen werden: Aufgrund der
hervostechenden Merkmale des historischen Fusswegnetzes eignet sich
dieses per se ausgezeichnet auch für eine moderne Nutzung als
Wanderwegnetz oder für Fusswegverbindungen.
Der Kartenausschnitt zeigt lineare und flächige Wegobjekte im Richtplan.
Es ergab sich auch eine recht gute Übereinstimmung zwischen dem bestehenden Wanderwegnetz und den neuen Wegen. Dennoch ist ersichtlich, dass die Abstützung auf historische Wege auch im gut erschlossenen Thurgau noch neue, attraktive Wanderwege bieten kann.
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